Fördermittelvergabe und Voraussetzungen

Institutionen, die für die genannten Themenschwerpunkte Projekte und Lösungsansätze anbieten, können sich bei der Doris-Wolff-Stiftung um Fördermittel bewerben. Dabei werden sowohl einmalige Bewerbungen von einer Höhe bis zu max. 10.000,- Euro wie auch mehrjährig angelegte Projekte berücksichtigt.

Der Stiftungsbeirat wird die eingegangenen Anträge prüfen und entsprechende Projekte auswählen.

Da wir bei der Förderung Wert legen auf zielgerichtete und nachhaltig gute Projekte, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, sofern Ihr Projekt den Vorstellungen und Zielen der Doris-Wolff Stiftung entspricht und nachfolgende Anforderungen erfüllt:

Ziele und Zielgruppe

  • Die Zielgruppe der Förderungen sind Kinder aus Ostwestfalen-Lippe
  • Das Projekt dient insbesondere der Vertiefung von „Wissenschaft und Forschung“ sowie der Verbreitung von „Bildung und Erziehung“

Inhaltliche Anforderungen

Fördern möchten wir Projekte, die

  • nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind,
  • die dem Sammeln und Forschen nach Wissen dienen,
  • die dem Vermitteln von Wissen und der Anleitung zu Lernen dienen.

Formale Anforderungen

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Körperschaften (Kindertagesstätten, Schulen, etc.).
  • Das Projekt muss in Ostwestfalen-Lippe stattfinden und zeitlich definiert werden. Es soll lokal betrieben und geführt werden.
  • Das Projekt sollte idealer Weise mit der beantragten Summe realisiert werden. Die Förderung durch die Doris-Wolff-Stiftung kann in besonderen Fällen auch ein Beitrag zur Finanzierung eines größeren Projektes sein. Dabei sollte die Doris-Wolff-Stiftung bei der Verwirklichung des Projektes jedoch signifikant vertreten sein.

Was nicht gefördert werden soll:

Eine Förderung durch die Doris-Wolff Stiftung kann nicht übernommen werden für

  • kommerzielle Veranstaltungen und Fund Raising Aktivitäten
  • Kapitalaufbau von Vereinen, Stiftungen und anderen Einrichtungen
  • Projekte von Gruppen zur Verfolgung politischer oder religiöser Zwecke
  • Planung von Projekten
  • Pflichtaufgaben und Zuständigkeiten staatlicher, staatlich finanzierter oder kommunaler Institutionen, zu der öffentlich rechtliche Körperschaften rechtlich verpflichtet sind
  • Projekte mit Schwerpunkt außerhalb von Ostwestfalen-Lippe
  • bereits durchgeführte Projekte